85 Jahre 2. Mai 1933 – Nie wieder Faschismus!

Zerschlagung der Gewerkschaften durch die Nationalsozialisten

Am 2. Mai 1933 stürmten die Nazis in ganz Deutschland die Gewerkschaftshäuser. Sie beschlagnahmten gewerkschaftliches Eigentum, misshandelten und verhafteten aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Für viele Engagierte war dies der Beginn jahrelanger Verfolgung und Unterdrückung. Deshalb gilt auch 85 Jahre danach: Nie wieder Faschismus!

Foto: SA-Männer stürmen und besetzen am 2. Mai 1933 in ganz Deutschland die Gewerkschaftshäuser – hier das Berliner Gewerkschaftshaus am Engelufer.

 

  1. Mai 1933: Zerschlagung der freien Gewerkschaften durch die Nazis

Nachdem die Nationalsozialisten 1933 die Macht ergriffen hatten, begannen sie umgehend mit dem Umbau des Staates. Systematisch bereiteten sie Massenmord und Angriffskrieg vor. Erst warfen sie die Kommunisten und Sozialdemokraten in die Gefängnisse und die ersten KZs, dann beseitigten sie mit der so genannten Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat sowie dem Ermächtigungsgesetz die demokratische Staatsordnung der Weimarer Republik.

Mit der Zerschlagung der freien Gewerkschaften am 2. Mai 1933 zerstörten die Nazis eines der letzten Bollwerke, das ihrer absoluten Machtergreifung noch hätte im Weg stehen können.

Demokratie und freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen

2018 jährt sich die Zerschlagung der deutschen Arbeiterbewegung durch die Nationalsozialisten zum 85. Mal. Deshalb werden die deutschen Gewerkschaften weiterhin gegen jede Form von Faschismus und für die Demokratie kämpfen. Die „Sicherung des sozialen und demokratischen Rechtsstaates, seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Unabhängigkeit der Gewerkschaftsbewegung“ ist fest als Aufgabe und Ziel des DGB und der DGB-Gewerkschaften in der Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes verankert.

Kein Krankengeld während Auslandsurlaub trotz durchgehender AU-Bescheinigung?

Der behandelnde Arzt hat durchgängige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub des Versicherten. Darf die Krankenkasse Krankengeldzahlungen während des Auslandsaufenthalts verweigern? Diese Frage beantwortet DGB-Rechtsschutzsekretär Hans-Martin Wischnath.

Der Fall: Der Kläger war arbeitsunfähig erkrankt. Er bezog Krankengeld von der Beklagten, seiner gesetzlichen Krankenkasse. Dort fragte er nach, ob er für einen Erholungsurlaub mit seiner Familie für knapp zwei Wochen in ein Ferienhaus an der Mittelmeerküste fahren könne. Hierzu legte er der Krankenkasse eine Bescheinigung seines Arztes über seine Reisefähigkeit vor und verwies darauf, dass in diesem Zeitraum keine Arzttermine geplant seien. mehr…

1. Mai 2018 in Düsseldorf

Am 1. Mai 2018 nahmen in NRW 70.000 Demonstrationen und Kundgebungen des DGB zum Tag der Arbeit teil. Bundesweit gingen mehr als 330.000 Beschäftigte auf die Straße und demonstrierten unter dem Motto „So­li­da­ri­tät – Viel­falt – Ge­rech­tig­keit“. In Düsseldorf nahmen etwa 2800 Gewerkschafter an der zentralen Kundgebung auf dem Johannes Rau Platz teil.

Bei stürmischem kaltem Wind begann der Demonstrationszug vor dem DGB – Haus. Angeführt wurde der Demonstrationszug u. A. von OB Thomas Geisel (SPD), der DGB Landesvorsitzende Sigrid Wolf und Karsten Kaus, Geschäftsführer der IGM Düsseldorf – Neuss.

Wie immer waren auch Kolleginnen und Kollegen aus Rath dabei.

Nach etwas mehr als einer Stunde erreichten dann die Demonstrationsteilnehmer den Johannes Rau Platz. Hier fand wie in den letzten Jahren auch, die Haupt Kundgebung des DGB Düsseldorf statt.

Bei den folgenden guten Mai Reden wollte die Sonne auch einmal vorbeischauen und wärmte ab diesem Zeitpunkt die im kalten Wind stehenden  Kundgebungsteilnehmer.

Nachdem die DGB Landesvorsitzende Sigrid Wolf, OB Thomas Geisel und Kurt Giesler, Chef der IGM in NRW,  sprachen weitere Redner zu folgenden Punkten.

  • Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und Europa;
  • die Furcht vor sozialem Abstieg;
  • eine Stärkung der gesetzlichen Rente für einen Lebensabend in Würde;
  • das wir kein Bundesheimatministerium brauchen, aber eine gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig ist;
  • Investitionen für eine lebenswerte Stadt Düsseldorf mit bezahlbaren Wohnraum und einem  handlungsfähigen Staat und einen guten öffentlichen Dienst;
  • ein Steuerkonzept, das Arbeitnehmerinnen entlastet und Vermögende belastet;
  • eine Reformkommission Bildung, die sich für Gute Bildung für alle einsetzt;
  • eine gerechte Bezahlung der Frauen.

Dem politischen Teil des 1. Mai folgte dann das traditionelle Familienfest.

Mehr dazu…

Fotos folgen am Donnerstag

 

Smartphone am Arbeitsplatz Teil 3

Darf der Arbeitgeber die Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz einschränken?

Ja. Arbeitsgeber können zum Beispiel verlangen, dass in Großraumbüros nicht privat telefoniert wird, weil das die Tischnachbarn stört. Dasselbe gilt fürs Fotografieren oder für Tonaufnahmen. Auch einen zeitlichen Rahmen für die Nutzung kann der Arbeitgeber festlegen. Einschränkungen dürfen aber nicht willkürlich sein und einzelne Beschäftigte nicht benachteiligen. Für unterschiedliche Regeln innerhalb eines Betriebs muss es sachliche Gründe geben. Wir in Rath haben eine Regelung dazu. Mehr dazu beim BR unter 2362.