Smartphone am Arbeitsplatz Teil 3

Darf der Arbeitgeber die Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz einschränken?

Ja. Arbeitsgeber können zum Beispiel verlangen, dass in Großraumbüros nicht privat telefoniert wird, weil das die Tischnachbarn stört. Dasselbe gilt fürs Fotografieren oder für Tonaufnahmen. Auch einen zeitlichen Rahmen für die Nutzung kann der Arbeitgeber festlegen. Einschränkungen dürfen aber nicht willkürlich sein und einzelne Beschäftigte nicht benachteiligen. Für unterschiedliche Regeln innerhalb eines Betriebs muss es sachliche Gründe geben. Wir in Rath haben eine Regelung dazu. Mehr dazu beim BR unter 2362.