Darf man Menschen überhaupt noch fotografieren?

Zukunft der Öffentlichkeitsarbeit:

Die SPD-Fraktion hat auf ihrem Blog eine Reihe gestartet, die mit ‘Bremst die Datenschutz-Grundverordnung den digitalen Wandel aus?’ überschrieben ist. Im ersten Beitrag gibt es Hinweise, was beim Thema Fotografieren zu beachten ist:

“Wir beginnen mit der Problematik nicht-journalistischer Fotografien und Bewegtbilder, zu der uns zahlreiche Anfragen erreicht haben. Es steht die Befürchtung im Raum, dass Bildmaterial in der Öffentlichkeitsarbeit nur noch mit der Einwilligung der abgebildeten Personen erlaubt sei, weil die Politik in Deutschland es versäumt habe, die Öffnungsklausel in Art. 85 Abs. 2 DSGVo zu nutzen. Es wird darüber hinaus befürchtet, das über viele Jahre in Deutschland bewährte Kunsturhebergesetz (KUG) solle eingeschränkt oder gar aufgehoben werden.[…] Ob ein Foto mit Datenschutzrelevanz verbreitet werden darf, bestimmt nach unserer Einschätzung auch weiterhin das Kunsturhebergesetz (KUG). Insofern wird auch für die Verbreitung in den meisten Fällen eine Einwilligung nicht erforderlich sein.”

Quelle: DGB