Smartphone am Arbeitsplatz Teil 6

Darf ich im Betrieb filmen und fotografieren?

Auch hier ist höchste Vorsicht geboten. Arbeitgeber haben das Recht, interne Informationen und Produktionsprozesse zu schützen. Fotografieren in der Montagehalle oder der Buchhaltung kann Betriebsgeheimnisse gefährden. In einem aktuellen Fall wurde einer Frau gekündigt, weil sie eine Aufgabenliste fotografiert hatte. Ihre Begründung: Sie sei kurzsichtig, könne den Plan schlecht lesen und wolle ihn “ranzoomen”. Die Arbeitsrichter hoben die Kündigung zwar auf. Eine Abmahnung sahen sie aber als gerechtfertigt an. Wer unsicher ist, sollte beim Betriebsrat nachfragen – Wir in Rath haben eine Regelung dazu. Mehr dazu beim BR unter 2362.