Smartphone am Arbeitsplatz Teil 5

Darf ich Gespräche (heimlich) aufnehmen?

Auf keinen Fall. “Wer Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzen mitschneidet, begeht einen Vertrauensbruch und verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Aufgenommenen”, sagt Gewerkschaftsjurist Till Bender. “Das ist eine Straftat und kann zur fristlosen Kündigung führen.” Erst im Januar hat das hessische Landesarbeitsgericht einen solchen Fall entschieden:

Ein Beschäftigter hatte ein Personalgespräch heimlich mit dem Smartphone aufgezeichnet. Die Richter entschieden, dass die fristlose Kündigung in solchen Fällen gerechtfertigt ist. Der Beschäftigte sagte zwar, er habe nicht gewusst, dass die Aufnahme verboten ist. Vor der Kündigung schützte ihn das aber nicht.

Das Mitschneiden ist auch dann nicht erlaubt, wenn das Smartphone offen auf dem Tisch liegt. Wer ein Gespräch aufzeichnen will, muss im Vorfeld das Einverständnis aller Gesprächsteilnehmer einholen.