Schwangere und stillende Frauen unterliegen am Arbeits- und Ausbildungsplatz einem besonderen Schutz. Dafür sorgt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Seit dem 1. Januar 2018 gelten neue Regeln
Der Geltungsbereich wurde ausgeweitet. Das Gesetz gilt jetzt auch für Schülerinnen und Studentinnen. Was noch neu ist, zeigt die Infografik.
Quelle: IG Metall