Ein Arbeitgeber ließ heimlich alle Tastatureingaben seiner Mitarbeiter aufzeichnen und regelmäßig Bildschirmfotos erstellen. Kurze Zeit später kündigte er ihm mit der Begründung, er habe den Dienst-PC während der Arbeitszeit privat genutzt. Jetzt entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, dass eine derartige pauschale Totalüberwachung durch eine spezielle Spähsoftware unzulässig und die Kündigung unwirksam sei. Ein derart massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei nur gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber konkrete Hinweise auf eine mögliche Straftat oder eine andere schwere Pflichtverletzung habe, meldet die „Frankfurter Rundschau“.
Mehr arme Arbeitnehmer in Deutschland
Die Erwerbsarmut in Europa ist gestiegen. Das Beispiel Deutschland ist„besonders bemerkenswert“: Einerseits stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in den meisten europäischen Ländern, andererseits verzeichnete Deutschland den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut.
Quelle: Eurostat, WSI 2017
Feierabend ist immer später
Das Wort zum Wochenende
Nur ein mittelmäßiger Mensch ist immer in Hochform
William Somerset Maugham
Jeder vierte Pole ist befristet beschäftigt
Montanmitbestimmung ist eine rote Linie
Ist bei ThyssenKrupp Steel die Mitbestimmung in Gefahr? Diese Sorge treibt die Metaller bei dem Stahlkocher um, der demnächst mit Tata verschmolzen werden soll. Der Grund: Sitz des neuen Gebildes soll Amsterdam sein. Das liegt bekanntermaßen in den Niederlanden, wo es zwar Canabis in allen Varianten aber keine Montanmitbestimmung gibt. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ weiß: „Für den Betriebsrat von Thyssen-Krupp ist die Montanmitbestimmung eine rote Linie in den Verhandlungen mit Tata.“
Kann mein Arbeitgeber mir gefährliche Sportarten verbieten?
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern nicht verbieten, in der Freizeit Sport zu treiben, auch wenn es sich um eine Sportart handelt, bei der Verletzungen oft vorkommen. Sofern der Arbeitnehmer seine Kräfte richtig einschätzt und die anerkannten Regeln des jeweiligen Sports beachtet, behält er auch seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, erklärt DGB-Jurist Dr. Till Bender
Event-Vergünstigungen für IG Metall-Mitglieder
Rechtzeitig zum Herbst konnten wir mit Ticketsprinter einen Partner für Promotion von Kultur- und Freizeitangeboten mit tollen Angeboten für die Mitglieder der IG Metall gewinnen.
IG Metall-Mitglieder können auf vergünstigte Event- und Kulturhighlights bundesweit sowie in ihrer unmittelbaren Nähe zugreifen. Das Angebot beinhaltet 3.000 Angebote aus dem Event-, Kultur- und Freizeit-Bereich mit attraktiven Nachlässen.
Es können beliebig viele Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitgenommen werden. Darüber hinaus können viele Tickets bzw. Gutscheine 1-zu-1 weitergegeben werden und eignen sich somit perfekt als Geschenk. Die betreffenden Angebote sind mit einem kleinen Geschenkesymbol gekennzeichnet.
Wir wünschen viel Spaß mit den Angeboten!
Um in den täglich wechselnden Angeboten zu stöbern und Events in der eigenen Region vergünstigt zu buchen bitte im Mitgliederbereich anmelden!
Frankreich: Arbeitsmarktreform zu einem hohen Preis
Am 22. September 2017 hat das französische Kabinett die Verordnungen zur Stärkung des sozialen Dialogs verabschiedet. Die damit verbundene Flexibilisierung des Arbeitsmarktes hat einen hohen Preis und erhöht die Risiken für Beschäftigte. Die Gewerkschaften kritisieren die Regelungen als sozialen Rückschritt. mehr….
Es gibt viel zu tun
Das Ergebnis der Bundestagswahl markiert eine politische Zäsur. Es hat gezeigt: Viele Menschen in Deutschland sind verunsichert und enttäuscht. Für den DGB ist klar, dass es keine lange Hängepartie geben darf. Politische Reformen für eine soziale und gerechte Renten- und Bildungspolitik und Verbesserungen in der Arbeitswelt müssen jetzt dringend kommen. mehr…
Das Wort zum Wochenende
Kluge Leute lernen auch von ihren Feinden
Aristoteles
Folgen der Schichtarbeit
Kauffrau und Mechatroniker in der Gunst ganz oben
Mitbestimmung: Eine gute Sache
Bildungsprogramm der IGM und des DGB – Bildungsurlaub 2018
Die neuen Weiterbldungskataloge der IG Metall und des DGB sind ab jetzt online über diese Seite einzusehen.
Wer Interesse hat, an einem der Seminare teil zu nehmen, kann dafür seinen Bildungsurlaub von 5 Tagen einsetzten.
Der BR übernimmt die organisatorischen Formalitäten für Euch.
Info unter 2362.
Hier geht es zu den Bildungsprogrammen IG Metall und des DGB