Neue gesetzliche Mindestlöhne in der Leiharbeit

Seit 1. Juni 2017 gelten neue gesetzliche Mindestlöhne in der Leiharbeit: 8,91 Euro im Osten, 9,23 Euro im Westen. Grundlage dafür ist die dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung des Bundesarbeitsministeriums.