Bundesfinanzhof
Die Kosten für die Feier eines Dienstjubiläums sind steuerlich berücksichtigungsfähig. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 20. Januar so entschieden. DGB-Rechtsschutzsekretär Hans-Martin Wischnath, hat die Einzelheiten zum Urteil. mehr …