Keine Lohnkürzung auf Null bei angeblicher Schlechtleistung

Ausgerechnet zwei Rechtsanwälte verweigerten ihrer Fachangestellten die komplette Monatsvergütung von ohnehin nur 1.700 Euro. Vorwand war die angebliche totale Fehlleistung der Beschäftigten. Die Winkeladvokaten hätten es besser wissen müssen. Mit Hilfe des DGB Rechtsschutzes zog die Angestellte vor das Arbeitsgericht und klagte ihr Gehalt von den augenscheinlich nur mäßig begabten Juristen ein