Arbeitnehmer, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeitsstelle in den Kindergarten bringen, fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Weg von und zum Kindergarten ist jedoch dann privat, wenn der Elternteil, der an einem Heimarbeitsplatz arbeitet, auf dem Weg zum Kindergarten oder vom Kindergarten auf dem Weg zum Heimarbeitsplatz verunglückt.