Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Jeder hat ein Recht auf Infos von Behörden

Wer Infos oder Unterlagen von Behörden wie der Arbeitsagentur oder der Finanzkontrolle des Zolls will, muss sie auch bekommen. Das garantiert das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes, das für alle Bundesbehörden gilt. Das Amt muss »unverzüglich« antworten. Teilweise wird eine Gebühr bis 500 Euro dafür fällig. Laut einer Studie der Otto Brenner Stiftung der IG Metall (siehe unten) werden nur rund zehn Prozent der Anfragen abgelehnt.

Zwölf Bundesländer (auch NRW) haben ebenfalls das IFG für ihre Landesbehörden verabschiedet.

So funktioniert es

Das OBS-Arbeitspapier 23 der Otto-Brenner-Stiftung liefert Hintergründe und Tipps für Anfragen nach dem IFG. Download kostenfrei:
otto-brenner-stiftung.de