Handgreiflichkeit an Weiberfastnacht kostet Arbeitsplatz

Karneval ist gottseidank vorüber. Doch manchmal zieht die Feierei arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. So erhielt ein Mitarbeiter die fristlose Kündigung, weil er sich mit Schlägen und Tritten dagegen gewehrt hatte, dass ihm zwei Kolleginnen die Krawatte abschneiden. Das hätte er in Düsseldorf besser nicht getan. mehr…