Seit vier Jahren fordert die IG Metall die Reform des Berufskrankheitenrechts. Inzwischen haben sich die Bundesländer und der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (DGUV dieser Forderung angeschlossen. Zwar ist vor der Bundestagswahl keine Gesetzesänderung mehr zu erwarten, dennoch zeigt die Initiative Wirkung. Dauerte es früher 5 bis 10 Jahre, bis eine weitere Krankheit in die Berufskrankheitenliste aufgenommen wurde, war es jetzt (nur) ein Jahr: Am 1. August 2017 wurden fünf neue Krankheiten in die Liste aufgenommen.
- Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien (Neue BK 1320),
- Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
- (Neue BK 1321),
- Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei
- Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität
- (BK 2115),
- Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest (Ergänzung der BK
- 4104) und
- Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe