Fristlose Kündigung wegen übler Nachrede via WhatsApp

Wenn Arbeitnehmer per WhatsApp eine unzutreffende Behauptung verbreiten und diese geeignet ist, den Ruf eines Kollegen bzw. einer Kollegin zu beeinträchtigen, kann dies den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen.