Fahrradfahrverbot bei Rutschgefahr am Standort Rath

In den Wintermonaten kann aufgrund von Wetterdienstmeldungen oder der täglichen Überprüfung durch den Tordienst (z.B zwischen 3:00-4:00 Uhr) ein Fahrradfahrverbot auf dem Werksgelände festgelegt werden. Dies wird zukünftig mit einem Verbotsschild an den Toren kenntlich gemacht.