Der Europäische Gerichtshof hat am 18. Juli bestätigt, dass das deutsche Mitbestimmungsgesetz mit europäischem Recht vereinbar ist. Ein Kleinaktionär hatte das angezweifelt und geklagt. “Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für die Demokratie in der Wirtschaft”, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.