Elterngeld – Steuerklasse kann wechseln

Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld mehrmals, kommt es auf die relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens sieben Monate des Be­messungszeitraums gegolten haben.