Eine Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. So steht es im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dabei ist es egal, ob der alte Vertrag befristet oder unbefristet war. Aber: Nicht jede vorherige Beschäftigung führt zu einem Befristungsverbot. Mehr dazu bei Eurem BR