Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

Auch ein im Wohnhaus des Arbeitnehmers geschlossener Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft. Ein Arbeitgeber hat seine kranke Mitarbeiterin zu Hause aufgesucht. Es wurde dort ein Aufhebungsvertrag geschlossen, den die Arbeitnehmerin infolge ergebnislos widerrief