Arbeitszeitgesetz: Gewerkschaften und Arbeitgeber uneins

Das deutsche Arbeitszeitgesetz setzt eine Ruhezeit von elf Stunden fest. Was für die einen notwendig, ist für manchen Arbeitgeber ein Dorn im Auge. Diese fordern eine Reform der Regelung, die den Arbeitnehmern mehr Eigenverantwortung übergibt und die es möglich macht, mit der Digitalisierung mitzuhalten. Gewerkschaften sehen jedoch längst bewährte Standards gefährdet: “Die Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes darf nicht infrage gestellt werden”, zitiert das “Handelsblatt“ aus dem DGB-Leitantrag.