Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt auch bei Auslandsaufenthalt

Grundsätzlich verliert eine in Deutschland getroffene Feststellung von Arbeitsunfähigkeit als Grundlage für den Erhalt von Krankengeld ihre Wirkung nicht dadurch, dass sich der Versicherte danach überwiegend im EU-Ausland aufhält.