23. Mai 1949

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz im Rahmen einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Vor dem Hintergrund des Scheiterns der Weimarer Republik und zwölf Jahren nationalsozialistischer Terrorherrschaft hatten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel gesetzt, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. Ganz bewusst haben sie mit Art. 1 den wohl wichtigsten Satz des Grundgesetzes an den Anfang gestellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie schufen damit unmittelbar geltendes Recht für alle staatliche Gewalt. Zunächst war das Grundgesetz als Provisorium gedacht und wurde deshalb bewusst nicht Verfassung genannt. Erst nach einer Wiedervereinigung sollte eine gesamtdeutsche Verfassung folgen. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Volkes. Seit dem ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik Deutschland geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden.