Warum eine stärkere Tarifbindung so wichtig ist …

… und was der DGB fordert

Für den DGB ist eine stärkere Tarifbindung eines der zentralen Themen im Wahljahr 2021. Tarifbindung stärken heißt: Es müssen wieder deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tarifverträgen profitieren und unter den Schutz von Tarifverträgen fallen.

Gute Arbeits- und Einkommensbedingungen gibt es nur mit guten Tarifverträgen. Das hat auch die Corona-Krise noch einmal gezeigt. Für den DGB ist deshalb eine stärkere Tarifbindung eines der zentralen Themen im Wahljahr 2021. Tarifbindung stärken heißt: Es müssen wieder deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tarifverträgen profitieren und unter den Schutz von Tarifverträgen fallen. mehr…

Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Mit dem am 31.03.2021 beschlossenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll die Gründung von Betriebsräten vereinfacht werden. Zusätzlich bietet es den Kolleginnen und Kollegen mehr Schutz, die sich für die Wahl eines Betriebsrates einsetzen. Gerade der digitale Wandel in der Arbeitswelt macht es dringend erforderlich, dass die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten gestärkt werden. mehr…

 

Mitsingen beim virtuellen Chor zum 1. Mai 2021

Tag der Arbeit – Solidarität ist Zukunft

Für unseren Livestream zum 1. Mai 2021 brauchen wir eure Stimmen. Genauer gesagt: eure Gesangsstimmen. Macht mit bei unserem virtuellen Chor, singt mit uns Bella Ciao, schickt euer Video ein – und zeigt gemeinsam mit uns: Solidarität ist Zukunft.

Es war eines der Highlights unseres digitalen 1.-Mai-Livestreams im vergangenen Jahr: Unser virtueller Mai-Chor, bei dem uns Menschen aus ganz Deutschland ihre Gesangsvideos geschickt haben, die dann im Livestream zum großen gemeinsamen Chor wurden – damals mit dem Song “You’ll never walk alone” (hier noch einmal ansehen).

Erstens:

Ladet euch den Songtext für unsere Version von “Bella Ciao” hier als PDF herunter und druckt sie aus.

Zweitens:

Ladet euch das folgende Karaoke-Video hier herunter.

 

Ein Angebot von SARS-CoV2-Selbsttests durch die VAD für ihre Beschäftigten

Zur   Erhöhung  unserer  Sicherheit  bieten die VAD ab heute  dem 12.04.2021 für alle Mitarbeiter an den Standorten Rath, einmal pro Woche einen kostenlosen Corona Selbsttest an.

Ausnahme: Personal auf definierten Steuerständen (z.B. wenn zwei Personen sehr eng zusammenarbeiten müssen) hier besteht die Möglichkeit, täglich einen Selbsttest durchzuführen.

Voraussetzung dafür ist, Mitarbeiter von Vallourec zu sein und keine Symptome  aufzuweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung  hindeuten.

Die Selbsttests werden für den Standort Rath im Betriebsarztzentrum von Montags bis Freitags zwischen 7:30 und 15:00 Uhr nach Terminvereinbarung ausgegeben und vor Ort durchgeführt.

Zeitbedarf ca. 15-20 Minuten.

Die Durchführung ist freiwillig.

Termine im Ärztezentrum (für den Zeitraum von 7:30 -15.00Uhr
können unter folgender Rufnummer vereinbart werden:
Durchwahl intern:  6548

Termine auf Nachtschicht können telefonisch mit der Feuerwehr
unter folgender Rufnummer vereinbart werden:
Durchwahl intern: 2236

Ein modulares Seminarangebot für Vertrauensleute & Aktive in NRW

Vertrauensleute sind die Basis der IG Metall im Betrieb. Nur mit ihnen und durch sie haben wir die Stärke für die Durchsetzung von besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen. In den gerade abgeschlossenen Tarifbewegungen haben sie das wieder sehr eindrucksvoll gezeigt! Sie sind das Gesicht der IG Metall im Betrieb, ebenso wie das Sprachrohr unserer Mitglieder.
Wie komme ich an so ein Seminar?

Nadine Bruch (Tel.2362) vom BR steht für Beratung, Hilfe bei der Anmeldung und der betrieblichen Freistellung beratend zur Seite

 

Wachstum nur mit mehr Kaufkraft

Der private Konsum macht über die Hälfte des Bruttoinlandprodukts aus. 2021 soll es wieder aufwärts gehen. Das geht aber nur mit mehr Konsum.

Quelle: Statistisches Bundesamt (2019) und IMK Prognose Dezember 2020 (2020/2021)

GEW Ferien auf´s Reisen freuen

Wir haben alle lange genug auf das Reisen gewartet. Bereitet euch vor und stöbert schon heute in den Vorteilsangeboten für Mitglieder der IG Metall. Hier ist für jeden etwas dabei!

Die Hotels und Ferienanlagen von GEW Ferien versprechen einen individuellen Erholungsurlaub in den besten Lagen. Mitglieder der IG Metall sparen bis zu 30 % in allen GEW Hotels und Ferienanlagen.
Schaut euch gerne die besonderen Angebote der Ausgabe 03/2021 an oder fordert gleich den Gesamtkatalog 2021 unter Angabe der Anschrift per E-Mail info@igmservice.de

Rente – Viel erreicht und noch viel zu tun

Eine rentenpolitisch aktive Wahlperiode neigt sich dem Ende zu, einiges wurde erreicht: das Rentenniveau ist bis 2025 stabilisiert und weitere Verbesserungen umgesetzt und die Finanzen solide aufgestellt. Nächste Wahlperiode muss die Rente für künftige Generationen stark aufgestellt und das Rentenniveau dauerhaft stabilisiert werden. Und bis zur Wahl sind noch einige Verbesserungen zu beschließen. mehr…

Eier mit Flyer 2021

Auch mitten in der Corona Pandemie, wird es wieder die besonderen IG Metall Ostereier geben.

Ab Dienstag den 30.04. werden die Vertrauensleute wieder in den Betrieben diese Ostereier mit Flyer verteilen.

Berufsausbildung bei Vallourec in Düsseldorf

In diesem Jahr bietet die VAD noch Ausbildungsplätze für die gewerbliche und kaufmännische Ausbildung in Düsseldorf-Rath an.

Der BR (Ansprechpartner ist Nadine Bruch, Tel. intern 2362 oder 6700) und die Ausbildungsabteilung beantworten alle Fragen rund um eine Ausbildung bei der VAD.

Gewerbliche Ausbildung:

  • Zerspanungsmechaniker (m/w/d)
  • Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d)
  • Industriemechaniker – Instandhaltung (m/w/d)
  • Konstruktionsmechaniker (m/w/d)

Kaufmännische Ausbildung

  • Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)
  • Industriekaufmann (m/w/d)

Weitere Informationen dazu sind auf der Intranetseite der VAD zu finden

Kollegen auf der Toilette eingesperrt – fristlos gekündigt

Ein Arbeitnehmer schließt seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein. Dieser kann sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien. Ob der Arbeitnehmer dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten begangen hat, musste daraufhin das Arbeitsgericht entscheiden.

Ein Beschäftigter hatte sich einen derben Scherz mit seinem Arbeitskollegen erlaubt. Als dieser auf der Toilette saß schob er unter der Toilettentür ein Blatt Papier durch. Mit einem Gegenstand stieß er den Toilettenschlüssel aus dem Schloss. Der Schlüssel fiel auf das Blatt, mit der er den Schlüssel durch den Türspalt zu sich zog. Der Kläger verließ den Ort des Geschehens und seinen eingesperrten Kollegen. Nachdem dieser feststellte, dass er die Toilette nicht verlassen konnte, befreite er sich aus der misslichen Lage, indem er die Tür auftrat.

Als Ergebnis erhielt der Beschäftigte die fristlose Kündigung. Die Kündigungsschutzklage blieb erfolglos. Das Arbeitsgericht befand, der Kläger habe seinen Kollegen zumindest zeitweise seiner Freiheit und der ungehinderten Möglichkeit des Verlassens der Toilette beraubt. Dies stelle eine ganz erhebliche Pflichtverletzung dar. Überdies sei durch das Verhalten des Klägers die Toilettentür, also das Eigentum der Beklagten, beschädigt worden.

Eine vorherige Abmahnung sei in diesem Fall entbehrlich gewesen. Eine Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Arbeitgeber ebenfalls nicht zuzumuten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Arbeitsgericht Siegburg vom 11. Februar 2021 – 5 Ca 1397/20