Smartphone am Arbeitsplatz Teil 4

Darf der Arbeitgeber Smartphones im Betrieb komplett verbieten?

In der Regel nicht. Ein Totalverbot verletzt die berechtigten Interessen der Beschäftigten, das Gerät zum Beispiel in der Pause zu nutzen. Es kann aber Ausnahmen geben: etwa wenn das Smartphone Produktionsabläufe oder empfindliche Messinstrumente stört. Die Gefahr von Industriespionage rechtfertigt ein komplettes Verbot nicht. Dafür würde es reichen, die Kamerafunktion zu verbieten.